AGB,
Rechtshinweise - Bitte lesen Sie unsere AGBs
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn
Abschluß
des Vertrages:
- Zwischen
der Pension und Gaststätte zur Kegelbahn kommt ein
Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen
zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen,
sonstige Leistungen bestellt und von der Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn
die Pension und Gaststätte zur Kegelbahn Reservierungen
schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung
durch den Gast erfolgte.
- Wird
für die Reservierung von der Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten
und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten
Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
- Ist
der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von
ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für
die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
- Weicht
die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung
Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich
widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der
Leistungen.
- Bei
Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-,
Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind der Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn bis 3 Tage vor Ankunft
bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten
mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung
deutlich zu kennzeichnen.
- Die
Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen
Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung
derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung der Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn zulässig.
An-
und Abreise:
- Vorbehaltlich
gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time)
nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und
die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muß bis
11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
- Bei
einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast
dies dem Empfang mitteilen. Sofern die Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00
Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr
der volle Zimmerpreis zu zahlen.
- Die
Anreise bei reservierten Zimmern muß bis spätestens
18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann die Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn über die Zimmer
anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen,
die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt
oder eine Kreditkartennummer eines von der Pension und
Gaststätte zur Kegelbahn akzeptierten Kreditkartenunternehmens
angegeben wurde.
Leistungen:
- Der
vertragliche Leistungsumfang der Pension ergibt sich aus
den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde
und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen,
so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück
am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension
umfaßt grundsätzlich Frühstück und
Abendessen. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen,
eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder
ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig,
noch auf Minderung zu.
- Die
im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten
das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende
Mehrwertsteuersatz, ist die Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz
anzupassen.
- Die
im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten
das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende
Mehrwertsteuersatz, ist die Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz
anzupassen.
Zahlung:
- Vorbehaltlich
gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen
bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des
Gastes.
- Bei
einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann die Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn eine Zwischenrechnung
erstellen.
- Kommt
der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn die Vereinbarung mit
sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer
Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung,
bleibt der Pension und Gaststätte zur Kegelbahn vorbehalten.
- Bricht
der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er
gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet,
es sei denn, er weist nach, daß der Pension und
Gaststätte zur Kegelbahn eine angemessene Weitervermietung
unterlassen hat.
- Erfüllungsort
für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der
Sitz der Pension und Gaststätte zur Kegelbahn. Dies
gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel
erfolgen lediglich erfüllungshalber.
Haftung:
- Der
Gast oder der Veranstalter haften der Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn gegenüber, für die von ihm oder
ihren Gästen verursachten Schäden.
- Die
Pension und Gaststätte zur Kegelbahn haftet dem Gast
bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung
im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt
unmöglich wird. Die Pension und Gaststätte zur
Kegelbahn bemüht sich in diesen Fällen um eine
anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
- Die
Pension und Gaststätte zur Kegelbahn haftet gegenüber
dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen
des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld
und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch
nur bis 800 Euro, es sei denn, die Pension und Gaststätte
zur Kegelbahn oder seinem Personal trifft ein Verschulden,
oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden der
Pension und Gaststätte zur Kegelbahn gegen Erteilung
einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
- Bringt
der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von der
Pension und Gaststätte zur Kegelbahn bereitgestellten
Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung
der Pension und Gaststätte zur Kegelbahn von Maßgabe
der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
- Im
Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner,
mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen
oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn wird ausgeschlossen.
Kündigung:
- Benutzt
der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem
anderen als vereinbarten Zweck, so steht der Pension und
Gaststätte zur Kegelbahn ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu.
- Hat
die Pension und Gaststätte zur Kegelbahn begründeten
Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des
Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle
der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann die
Pension und Gaststätte zur Kegelbahn das Vertragsverhältnis
ebenfalls fristlos kündigen.
- Das
Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung der
Pension und Gaststätte zur Kegelbahn in einer Tageszeitung
wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen
bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen
steht der Pension und Gaststätte zur Kegelbahn der
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle
zu.
Sonstiges:
- Tiere
dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn und gegen Berechnung
eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen
Räumen, wie Restaurant, Bar, Club, Sauna etc. dürfen
Tiere nicht mitgenommen werden.
- Weckaufträge,
Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich.
Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast
nicht herleiten.
- Fundsachen
(liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung
nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
- Bei
unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch die
Pension und Gaststätte zur Kegelbahn ist die Haftung
nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen-
und Sachschäden begrenzt.
Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und
Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die
Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen
Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck
handelt.
Allgemeines:
- Die
Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern
bleibt vorbehalten.
- Mündliche
Abreden werden erst wirksam, wenn sie von der Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn schriftlich bestätigt
worden sind.
- Für
etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung,
soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz der Pension
und Gaststätte zur Kegelbahn als vereinbart.
- Sollte
eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt
das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr
möglichst nahekommende gültige Regelung.
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